der in zahlreiche Zuständigkeitsbereiche (z. B. Ministerien, Gerichte, Dezernate, Ämter) gegliederte gesamte Verwaltungsapparat eines Staates (Bund, Länder und Gemeinden); in einem abwertenden Sinn zielt der Begriff auch auf die »unbewegliche und kleinkarierte« Herrschaft der Behörden in einem Gemeinwesen ab (Beamtenstaat).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.