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Börsenzulassung | bpb.de

Börsenzulassung

Alle Wertpapiere, außer Anleihen von Bund, Ländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union, werden durch die Zulassungsstelle (Zulassungsausschuss) zum Handel zugelassen, wenn sie den Anforderungskriterien der Börsenzulassungsverordnung entsprechen. Der Emittent eines Wertpapiers, der zum amtlichen Handel zugelassen werden möchte, muss mindestens drei Jahre als Unternehmen bestanden und die Jahresabschlüsse offengelegt haben. Des Weiteren muss er dem Zulassungsantrag einen Interner Link: Prospekt (siehe dort) beifügen.

Die Zulassung zum amtlichen Handel muss vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut oder anderen qualifizierten Unternehmen (Wirtschaftsprüfungsunternehmen) beantragt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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