Organ, das gemäß Börsengesetz die Aufsicht über die Börse ausübt. Ihrer Aufsicht unterliegen auch diejenigen Einrichtungen, die sich auf den Börsenverkehr beziehen. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse einschließlich der Börsengeschäftsabwicklung. Für die Durchführung der Aufsicht an der Börse kann die Börsenaufsichtsbehörde einen Staatskommissar einsetzen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.