Überwachungsorgane, die für Transparenz und eine ordnungsgemäße Kursfeststellung und Preisbildung beim Börsenhandel sorgen. Sie besteht aus der Interner Link: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht , der Interner Link: Börsenaufsichtsbehörde (siehe dort) auf Landesebene und der Interner Link: Handelsüberwachungsstelle (siehe dort).
Die Aufgaben der Marktaufsicht sind im Einzelnen: Sicherstellung eines transparenten und fairen Handels, Schutz des Anlegers vor Interner Link: Insiderhandel (siehe dort), Bekanntgabe von kursrelevanten Meldungen börsennotierter Unternehmen, Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Abwicklung abgeschlossener Geschäfte, Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Preis- und Kursfeststellung. Wesentliche Grundlage ist das Börsengesetz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.