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Bundeskartellamt | bpb.de

Bundeskartellamt BKartA

eine selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 1. 1. 1958. Das Bundeskartellamt ist als Träger der Interner Link: Wettbewerbspolitik (siehe dort) zuständig für den Schutz des Wettbewerbs, der eine der tragenden Säulen der Wirtschaftsordnung Deutschlands ist. Zu seinen Aufgaben gehört z. B. die Überwachung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht sowie die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages. Neben dem deutschen wendet das Kartellamt auch europäisches Wettbewerbsrecht an, sofern nicht die Europäische Kommission zuständig ist.

Das Kartellamt ist von Weisungen des Bundeswirtschaftsministeriums unabhängig und trifft seine Entscheidungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten in nach Wirtschaftszweigen gegliederten Beschlussabteilungen. Verstöße gegen das GWB werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Alle zwei Jahre veröffentlicht das Kartellamt einen Tätigkeitsbericht. Präsident ist seit 2009 der Jurist Andreas Mundt (* 1960) .

Anschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn; Telefon: 0228 94990; Internet: www.bundeskartellamt.de.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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