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Bundesagentur für Arbeit | bpb.de

Bundesagentur für Arbeit BA, Arbeitsverwaltung, Agenturen für Arbeit, Hartz-Kommission, Bundesanstalt für Arbeit

die oberste Behörde der Arbeitsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Hauptaufgabe der BA nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) ist die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Monatlich legt die BA einen Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vor.

Die BA ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. An der Spitze steht der hauptamtliche Vorstand (drei Mitglieder) und als Organ der Selbstverwaltung der Verwaltungsrat (je sieben Mitglieder von Arbeitgebern, Gewerkschaften und öffentlichen Körperschaften), der Vorstand und Verwaltung überwacht. Die BA gliedert sich in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen, 156 Agenturen für Arbeit mit rund 600 Geschäftsstellen sowie als gemeinsame Einrichtung mit kommunalen Trägern 303 Interner Link: Jobcenter (siehe dort).

Die Leistungen der BA bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Entgeltersatzleistungen im Rahmen der Interner Link: Arbeitslosenversicherung (siehe dort), den Maßnahmen im Rahmen der Interner Link: Arbeitsmarktpolitik sowie der Interner Link: Berufsberatung und Interner Link: Arbeitsvermittlung. Die Leistungen der BA werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung finanziert, wobei der Bund verpflichtet ist, ein Defizit auszugleichen. Ferner zahlt die BA im Auftrag des Bundes als Familienkasse das Kindergeld aus. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes übertragen. Durch die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission wurde die BA (damals noch Bundesanstalt für Arbeit ) grundlegend reformiert und besonders ihre Leistungsfähigkeit im Bereich der Arbeitsvermittlung verbessert, etwa durch umfassende, kundenorientierte Beratung der Arbeitslosen und durch die frühzeitige Meldepflicht der von Arbeitslosigkeit Bedrohten (bereits während einer laufenden Kündigungsfrist). Vorstandsvorsitzender ist seit 2002 Frank-J. Weise (* 1951).

Anschrift: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg; Telefon: 0911 1790; Internet: www.arbeitsagentur.de.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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