die oberste Behörde der Arbeitsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Hauptaufgabe der BA nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) ist die Förderung der Beschäftigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Monatlich legt die BA einen Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vor.
Die BA ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. An der Spitze steht der hauptamtliche Vorstand (drei Mitglieder) und als Organ der Selbstverwaltung der Verwaltungsrat (je sieben Mitglieder von Arbeitgebern, Gewerkschaften und öffentlichen Körperschaften), der Vorstand und Verwaltung überwacht. Die BA gliedert sich in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen, 156 Agenturen für Arbeit mit rund 600 Geschäftsstellen sowie als gemeinsame Einrichtung mit kommunalen Trägern 303
Die Leistungen der BA bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Entgeltersatzleistungen im Rahmen der
Anschrift: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg; Telefon: 0911 1790; Internet: www.arbeitsagentur.de.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.