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Boykott | bpb.de

Boykott

eine Zwangsmaßnahme in Politik und Wirtschaft, mit der die Beziehungen oder der Handel mit bestimmten Staaten teilweise oder ganz abgebrochen werden, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Im zwischenstaatlichen Bereich beruht ein Boykott meist auf Interner Link: UNO-Sanktionen (siehe dort). Die Bezeichnung Boykott rührt vermutlich von dem englischen Gutsverwalter Charles C. Boycott (* 1832, † 1897) her, der aufgrund seiner Rücksichtslosigkeit gegen irische Landpächter 1880 durch die irische Landliga zum Verlassen Irlands gezwungen wurde. Mit Boykotts belegt wurden z. B. Südafrika wegen seiner Apartheidpolitik, Irak wegen der Besetzung Kuwaits und Serbien wegen des Krieges in Bosnien-Herzegowina. Als Boykott wird auch eine Kampfmaßnahme zwischen Unternehmen bezeichnet, um Mitwettbewerber vom Markt zu drängen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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