In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an einer allgemeinen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Für die in der Regel einwöchige Veranstaltung wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Die Träger des Bildungsurlaubs müssen anerkannt sein, die Bezahlung der Veranstaltung hat nicht der Arbeitgeber zu übernehmen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.