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Bildschirmarbeitsplatz | bpb.de

Bildschirmarbeitsplatz

Die Bildschirmarbeitsverordnung regelt die Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation und die Softwareausstattung zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dazu zählen neben Anforderungen der Interner Link: Ergonomie (siehe dort) z. B. regelmäßige Augenuntersuchungen und Unterbrechungen der Arbeit (»Bildschirmpausen«).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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