die Möglichkeit, bei Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften bestimmte Wahlrechte bei der Bilanzierung oder Interner Link: Bewertung (siehe dort) auszunutzen. So kann z. B. ein im November angeschaffter Lkw für die restlichen zwei Monate des Jahres abgeschrieben werden, aber er kann auch für das komplette 2. Halbjahr (6 Monate) abgeschrieben werden. Allein diese Abschreibungsmöglichkeiten würden den zu verbuchenden Aufwand und somit auch den Gewinn der Rechnungsperiode entsprechend beeinflussen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.