Regeln und Prinzipien, die ein Kaufmann bzw. ein Unternehmen bei der Erstellung von Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse einzuhalten hat. Wichtige Bilanzierungsgrundsätze sind: 1) Bilanzwahrheit, wonach die Vermögens- und Schuldenwerte richtig einzusetzen sind; 2) Bilanzklarheit, wonach die Bilanz ausreichend und übersichtlich zu gliedern ist, Verrechnungen von z. B. Aufwendungen und Erträgen nicht gestattet sind. 3) Die Bilanzvorsicht fordert, dass mögliche Verluste (Wertverlust eines Grundstücks durch schlechtere Verkehrsanbindung) in der Bilanz dargestellt werden müssen (das Grundstück muss außerplanmäßig abgeschrieben werden), noch nicht realisierte Gewinne (ein Grundstück würde heute ... € bringen) aber nicht ausgewiesen werden dürfen. Diese »Ungleichbehandlung« wird auch als Imparitätsprinzip bezeichnet. 4) Nach der Bilanzkontinuität sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beizubehalten, z. B. wird die gewählte Form der Abschreibung unverändert fortgeführt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.