der Gewinn des Jahresergebnisses von Kapitalgesellschaften, der noch verteilt werden kann; er wird auf der Passivseite der Interner Link: Bilanz (siehe dort) unter Eigenkapital ausgewiesen und setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem Jahresüberschuss des laufenden Jahres, dem Gewinnvortrag (oder Verlustvortrag) aus dem Vorjahr und den Einstellungen in die Rücklagen, in die die Gewinne der Vorjahre geflossen sind. Bei einem Jahresfehlbetrag entsteht in der Regel ein Bilanzverlust.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.