Die Einstellung von Mitarbeitern wird i. d. R. unter Beachtung folgender Schritte vorgenommen: 1) Stellenausschreibung, entweder im Betrieb (intern) oder extern, d. h. in lokaler, regionaler Presse oder im Internet; 2) Begutachtung der Bewerbungsunterlagen; dazu gehören Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und ein Foto; 3) nach einer Vorauswahl folgen i. d. R. Tests (evtl. Eignungsprüfungen) und ein Vorstellungsgespräch; 4) Auswahl und Einstellung des Bewerbers mit Abschluss des Arbeitsvertrags. Immer häufiger werden Stellen online ausgeschrieben und die Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form verlangt (Onlinebewerbung).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.