eine besondere Formvorschrift für jeden Kauf eines Grundstücks als gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung durch einen Notar. Dabei berät der Notar die Beteiligten, weist auf mögliche Gefahren hin und kontrolliert, dass der Käufer das Grundstück erst erhält, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. Dann erst folgt die Eintragung in das Grundbuch beim Amtsgericht. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Kostenordnung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.