als Organ der betrieblichen Mitbestimmung die Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu soll der Betriebsrat einmal im Vierteljahr einladen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Zu den in der Arbeitszeit stattfindenden Versammlungen ist der Arbeitgeber unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen; er hat ein Rederecht.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.