schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung eines Betriebes und dem Betriebsrat, in der gegenseitige Rechte und Pflichten enthalten sind, die nicht durch Tarifvertrag geregelt sind, z. B. Arbeitszeitregelungen bei gleitender Arbeitszeit, Errichtung von Sozialeinrichtungen, Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.