die krisenhafte Entwicklung des Banken- und Finanzsektors im Zusammenhang mit der Interner Link: Finanzmarktkrise (siehe dort), die zum Zusammenbruch zahlreicher Banken in den USA geführt hat. Um den Zusammenbruch des deutschen Finanzsektors zu verhindern, wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin geschaffen. Nach diesem können Kreditinstitute auch risikobehaftete Kredite und Wertpapiere in Zweckgesellschaften, sogenannte Bad Banks, auslagern. Die eigentliche Bank entledigt sich des Ausfallrisikos, kann ihre Bilanz bereinigen und eine Insolvenz vermeiden. Dadurch kann auch die Kreditversorgung der Wirtschaft gesichert und eine Kreditklemme vermieden werden.
Die Bank überträgt die toxischen Wertpapiere an die Bad Bank, erhält im Gegenzug eine Schuldverschreibung, für die der Staat über den Finanzmarktstabilisierungsfonds garantiert. Für die Staatsgarantie erhält der SoFFin eine Garantiegebühr und einen Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz zwischen Übertragungswert und wahrscheinlichem Wert der Wertpapiere bei Fälligkeit.
Die Antragsfrist für neue Maßnahmen des SoFFin endete am 31. 12. 2015. Die Verwaltung des SoFFin und das Management der verbleibenden Beteiligungen sollen bis 2018 in die Interner Link: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (siehe dort) eingegliedert werden. Finanzhilfen für Finanzinstitute sind nunmehr in 19 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) in Ausnahmefällen gemäß dem Interner Link: Europäischen Stabilitätsmechanismus möglich.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.