Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Versicherungsnehmers. Sie tritt ein, wenn gegen den Inhaber eines Betriebs oder Geschäftes Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die sich aus der betrieblichen oder geschäftlichen Tätigkeit ergeben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.