das Eigentum von Anteilen an einem Unternehmen, z. B. in Form von Aktien einer AG oder Kommanditeinlagen in einer KG, zum Zwecke einer langfristigen kapitalmäßigen Bindung. Anteile an Personengesellschaften stellen immer eine Beteiligung dar. Bei Kapitalgesellschaften gilt im Zweifel der Besitz von 25 % des Grund- oder Stammkapitals als Beteiligung; eine Beteiligung von mehr als 25 % verschafft dem Eigentümer die Sperrminorität, um Satzungsänderungen des Unternehmens zu verhindern. Beteiligungen unter 25 % werden als Minderheitsbeteiligungen, über 50 % als Mehrheitsbeteiligungen bezeichnet. Durch die kapitalmäßige Verflechtung entsteht ein
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.