die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Wenn die Tochter das Auto ihres Vaters fährt, ist sie Besitzerin, der Vater bleibt Eigentümer (ihm gehört das Auto, nachgewiesen durch den Kfz-Brief). Wird ein Haus vermietet, bleibt der Vermieter Eigentümer, der Mieter wird Besitzer. Eigentum ist definiert als rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.