die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer gemäß der vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen. Nach dem Persönlichkeitsrecht darf der Arbeitgeber nicht beliebig mit der Arbeitskraft seiner Arbeitnehmer verfahren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.