Recht jedes Arbeitnehmers, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder seinen Kollegen benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Betriebsratsmitglied dabei hinzuziehen. Das hierfür geltende Betriebsverfassungsgesetz betont ausdrücklich, dass dem Arbeitnehmer wegen der Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.