private Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Das ist der Fall, wenn man außerstande ist, den Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Vergleichbar ist eine Tätigkeit, wenn sie der Ausbildung, Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entspricht. Im Versicherungsfall wird ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente, je nach Vereinbarung ab 50%iger Berufsunfähigkeit volle Leistung oder ab 33%iger Berufsunfähigkeit anteilige Leistung, gezahlt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.