Grundlage, um von einem Geschäftsfall sprechen zu können, aus dem eine Buchung wird (z. B. Rechnung, Quittung). Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg (Belegprinzip).
Ein Beleg muss bestimmte Informationen enthalten: Belegtext, Belegnummer, Buchungsbetrag und -datum, Aussteller. Es gibt Fremdbelege, die von außen in das Unternehmen gelangen, z. B. Eingangsrechnungen, Quittungen, Geschäftsbriefe, Bankbelege, Postbelege und Gutschriften, daneben auch Eigenbelege, die im Unternehmen selbst erstellt werden, z. B. Durchschriften von Ausgangsrechnungen, Lohn- und Gehaltslisten, Belege über Materialentnahmen.
Sollten Originalbelege abhanden gekommen sein (z. B. Verlust, Zerstörung) oder sind Fremdbelege nicht zu erhalten, so sind Ersatzbelege zu erstellen, die Zeitpunkt, Grund und Höhe der Ausgabe enthalten (z. B. fehlende Taxifahrtquittungen).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.