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Beiträge | bpb.de

Beiträge (Sozialbeiträge)

Abgaben an den Staat oder kommunale Einrichtungen, denen eine Gegenleistung durch die Stadt, Gemeinde oder Sozialversicherungsträger gegenübersteht. Hierzu sind die Abgaben an die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zählen (Sozialbeiträge), aber auch Erschließungs- und Anliegerbeiträge der Grundstückseigentümer an die Gemeinde oder Stadt. Bei der Bemessung kommunaler Beiträge spielt das Interner Link: Äquivalenzprinzip (siehe dort) eine Rolle.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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