in der gesetzlichen Rentenversicherung die Zeiten, für die Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Sie umfassen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten, d. h. Kalendermonate, die ganz oder teilweise sowohl mit Beitrags- als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Die beitragsfreien Zeiten werden unterteilt in Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeit. Für diese Zeiten sind zwar keine Beiträge gezahlt worden, sie können aber dennoch die Rente erhöhen. Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Pflegezeiten und Zeiten mit Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.