Unternehmen der öffentlichen Hand wie kommunale Verkehrsbetriebe, die über eine gewisse Monopolstellung verfügen, diese aber nicht zulasten der Verbraucher ausnutzen. Bedarfsdeckungsmonopole erfüllen einen öffentlichen Auftrag und legen ihre Preise mehrheitlich nach dem Prinzip der Kostendeckung oder der Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinns fest.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.