alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen, kein Streikrecht haben, unkündbar sind (wenn sie Beamte auf Lebenszeit sind) und von ihrem Dienstherrn versorgt werden (Anspruch auf Beamtenbezüge und im Ruhestand auf Pension). Beamte nehmen eigentlich hoheitliche Aufgaben wahr, z. B. als Richter, Polizeibeamte, Beamte in Ministerien, und können aus dienstlichen Gründen versetzt werden. Bei Verletzung ihrer Dienstpflichten haftet ihr Dienstherr. Bei Straftaten (auch als Privatperson) werden in einem Disziplinarverfahren auch dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Das Berufsbeamtentum in Deutschland steht häufig in der Diskussion, gerade wenn es um Flexibilität, Modernität des Staates und weniger Bürokratie geht. Auch wird darauf hingewiesen, dass viele nicht hoheitliche Aufgaben eher von Angestellten (z. B. bei Lehrern und in vielen Verwaltungsberufen) übernommen werden könnten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.