Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer über eine bestimmte Vertragssumme (Bausparsumme) zur Erlangung eines Baudarlehens. Von der vereinbarten Bausparsumme muss der Bausparer einen bestimmten Prozentsatz (meist 40 % oder 50 %) selbst als Sparguthaben aufbringen. Durch die Leistung von Sparbeiträgen, die verzinst werden, erwirbt der Bausparer den Anspruch auf Gewährung eines vonseiten der Bausparkasse unkündbaren Bauspardarlehens. Die Vertragssumme wird nach Ablauf der Mindestsparzeit (meist 18 Monate) und dem Erreichen des Mindestsparguthabens (Leistungszahl oder Bewertungszahl) zugeteilt. Die Leistungszahl wird aus dem Bausparguthaben und dem zehnfachen Betrag der in ihm enthaltenen Zinsen errechnet. Die Zuteilung hängt allerdings auch von den verfügbaren Mitteln der Bausparkasse (Bauspareinzahlungen, Zins- und Tilgungsleistungen, Fremdmittel) ab (Zuteilungsmasse). Das Bauspardarlehen, das steuerlich begünstigt ist, muss in monatlichen Raten meist innerhalb von etwa zehn Jahren einschließlich einer Verzinsung zurückgezahlt werden. Während einer Sperrfrist darf die Vertragssumme nur für Wohnbau- bzw. Wohnerwerbszwecke verwendet werden.
Die Bausparförderung besteht im Rahmen der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.