Der Auftraggeber einer Bauleistung, die über 5 000 € liegt, muss 15 % der Zahlung für diese Bauleistung an das Finanzamt des Bauunternehmens abführen. Damit soll der Eingang der Umsatzsteuer beim Staat gesichert und ein Beitrag zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Betätigung im Baugewerbe geleistet werden. Die Bauabzugsteuer entfällt, wenn der Bauunternehmer dem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.