BAföG soll die finanzielle Belastung während der Ausbildung mildern; wer aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, eine seinen Neigungen und Leistungen entsprechende Ausbildung zu absolvieren, wird auf Grundlage dieses Gesetzes unterstützt. Mittel beantragen können danach Schüler, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule ab der 10. Klasse oder eine Berufsfachschule, Fach- oder Fachoberschule besuchen und deshalb nicht bei ihren Eltern wohnen können, Schüler für Ausbildungen an mindestens zweijährigen Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, Schüler für Ausbildungen an Abendschulen und Kollegs sowie Berufsaufbauschulen und Fachschulen, wobei hier eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss, Studenten für Ausbildungen an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Die Förderung erfolgt für die Schülerinnen und Schüler vollständig durch Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für alle anderen erfolgt die Förderung während der Regelstudienzeit je zur Hälfte als Zuschuss und als Staatsdarlehen. Das Staatsdarlehen, das nach dem Ende des Studiums in einem Zeitraum von 20 Jahren zurückgezahlt werden muss, ist für die Studenten besonders günstig durch seine Zinslosigkeit, die sozialen Rückzahlungsbedingungen und die Erlassmöglichkeiten, z. B. bei vorzeitiger Beendigung des Studiums. Das Darlehen wird in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt.
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird die Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister oder einem ähnlichen Abschluss unterstützt. Wer die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, kann dieses
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.