spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden am Bau ab, für die es keinen direkten Verantwortlichen gibt. Beispiel: Jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube. Des Weiteren werden Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.