nach früherer Auffassung eine schriftliche Anweisung einer Notenbank an sich selbst, also Bankanweisung, Zahlungsversprechen oder gesetzliches Zahlungsmittel. Nach heutiger Auffassung sind Banknoten unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (Papiergeld) und damit reine Geldzeichen. Ausgabeberechtigt war in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Mit Einführung des Euro und des Euro-Bargelds ist diese Funktion auf die Europäische Zentralbank übergegangen.
Bei der Herstellung der Euro-Banknoten wird ein besonderes Papier aus Baumwollfasern (teilweise fluoreszierende Fasern) verwendet. Um Fälschungen zu erschweren, sind als weitere Sicherheitsmerkmale z. B. ein metallähnlicher Sicherheitsfaden und ein Wasserzeichen eingearbeitet. Spezielle Druckfarben, Folien und ein Durchsichtsregister sollen die Fälschungssicherheit zusätzlich sicherstellen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.