bei Bedarf gegründete Kooperation von Kreditinstituten zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Konsortium ist eine Außengesellschaft. Die Vertretung gegenüber Dritten erfolgt durch einen zur Geschäftsführung berufenen Konsorten. Das Konsortium wird in der Regel mit der Erreichung des gesetzten Ziels aufgelöst. Häufigste Form eines Bankenkonsortiums ist das Emissionskonsortium bei der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.