Kreditgewährung meist mittels Bürgschaft eines Kreditinstituts für seine Kunden gegenüber Dritten. Kreditinstitute übernehmen für ihre Kunden Haftungen der verschiedensten Art (Bürgschaften, Garantien, Wechselverpflichtungen in Form von Akzepten und Indossamenten) und für die verschiedensten Zwecke (für die Ordnungsmäßigkeit und Rechtzeitigkeit von Lieferungen, insbesondere Bauleistungen, für die Rückzahlung von Anzahlungen im Fall der Nichtausführung von Lieferungsverträgen). Für den Avalkredit (der eigentlich kein Kredit, sondern eine Bürgschaft für Kredit oder Kreditversprechen ist) wird kein Zins, sondern eine Avalprovision gefordert, die je nach Art der zugrunde liegenden Hauptschuld, Laufzeit oder Risiko verschieden hoch ist.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.