alle Maßnahmen, mit denen die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, also der internationale Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, beeinflusst und gesteuert werden sollen. Teilgebiete der Außenwirtschaftspolitik sind z. B. Außenhandels- und Zahlungsbilanzpolitik,
Die Außenhandelspolitik umfasst alle Maßnahmen, die sich auf den Warenverkehr mit dem Ausland erstrecken. Der Außenhandel spielt in Deutschland eine bedeutende Rolle und ist eine wichtige Stütze der Konjunktur. Maßnahmen der Außenhandelspolitik sind deshalb darauf gerichtet, das außenwirtschaftliche Gleichgewicht zu erreichen und einen lebhaften Handel mit anderen Staaten zu ermöglichen. Maßnahmen dazu sind z. B. die Förderung des Exports durch Exportsubventionen, die Beschränkung des Imports durch Einfuhrverbote oder Einfuhrkontingente oder die Beteiligung und Mitarbeit in internationalen Wirtschaftsorganisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO) zur weltweiten Öffnung der Märkte und der Schaffung eines freien Welthandels. Außenwirtschaftsförderung erfolgt auch durch den Abschluss von Investitionsschutzabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern, die deutschen Unternehmen Rechtsschutz im Ausland garantieren und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen hilft, Auslandsmärkte zu erschließen. Die Übernahme staatlicher Ausfuhrgewährleistungen (Hermes-Bürgschaften) sichert deutsche Unternehmen gegen Risiken bei Exportgeschäften ab. Darüber hinaus werden die Auslandshandelskammern unterstützt, die Dienstleistungen für deutsche Unternehmen im Ausland anbieten. In der Außenhandelspolitik können außer wirtschaftlichen auch politische Gesichtspunkte, z. B. Sicherheitsinteressen, eine Rolle spielen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.