eines von vier wirtschaftspolitischen Zielen nach dem Stabilitätsgesetz; wird oft mit Interner Link: Zahlungsbilanzgleichgewicht (siehe dort) gleichgestellt. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht liegt vor, wenn die vom Ausland empfangenen Zahlungseingänge den im gleichen Zeitraum ins Ausland geflossenen Zahlungsausgängen entsprechen. Die Teilbilanzen der Interner Link: Zahlungsbilanz sind dann ausgeglichen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht von außenwirtschaftlichem Gleichgewicht, wenn bei Zahlungsbilanzgleichgewicht von außenwirtschaftlicher Seite keine negativen Auswirkungen auf den Geldwert und die Beschäftigung im Inland zu erwarten sind.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.