Arbeitskampfmaßnahme der Arbeitgeber. Dabei werden die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber planmäßig von der Arbeit ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit, d. h., die Rechte und Pflichten gelten nicht. Danach wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Kündigungen wegen Streiks oder Aussperrung sind nicht möglich. Rechtlich zulässig ist nur die Aussperrung, die als Reaktion auf einen ausgebrochenen Streik erfolgt oder bei Gefahr eines Streiks (Abwehraussperrung). Eine Angriffsaussperrung zur Verhinderung eines Streiks ist unzulässig.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.