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Auskunftsrecht | bpb.de

Auskunftsrecht

das Recht des Aktionärs auf Auskunft über rechtliche und geschäftliche Vorgänge der Aktiengesellschaft in der Hauptversammlung. Der Vorstand ist den Aktionären gegenüber rechenschaftspflichtig, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Ein Auskunftsverweigerungsrecht gibt es nur in Ausnahmen (z. B. bei Betriebsgeheimnissen).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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