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Ausbildungsvertrag | bpb.de

Ausbildungsvertrag Berufsausbildungsvertrag, Ausbilder, Berufsbildungsgesetz, Ausbildereignungsverordnung

ein Vertrag zwischen dem Ausbildenden (derjenige, der einen anderen zur Ausbildung einstellt) und dem Auszubildenden (derjenige, der ausgebildet werden möchte). Ausbilder ist der für die berufliche Ausbildung im Betrieb Verantwortliche; das kann der Ausbildende selbst sein oder ein von ihm Beauftragter.

Das Berufsbildungsgesetz regelt alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte, u. a. dass vor Beginn der Ausbildung ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein und dieser bei Minderjährigen auch von den Eltern des Auszubildenden unterschrieben werden muss. Anschließend muss der ausbildende Betrieb den Vertrag der jeweils zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer) vorlegen. Dort wird er geprüft und im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert.

Ein Ausbilder muss fachlich und persönlich zur Ausbildung geeignet sein. Fachliche Eignung bedeutet, die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu haben. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung muss seit 1. 8. 2009 nach der Ausbildereignungsverordnung durch ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis nachgewiesen werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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