Wert sämtlicher in einem Geschäftsjahr verbrauchter Güter und Dienstleistungen ohne Rücksicht auf den betrieblichen Zweck (Gesamtaufwand).
Die in der Finanzbuchhaltung verbuchten Aufwendungen sind z. B. Löhne, Gehälter, Materialeinsatz, gesetzliche Sozialabgaben, Energiekosten. Da sie betrieblich bedingt sind, werden sie auch als Zweckaufwand bezeichnet. Nichts mit dem Betriebszweck zu tun hat der neutrale Aufwand, der gesondert erfasst wird und sich unterteilt in: 1) betriebsfremde Aufwendungen, z. B. Spenden an Greenpeace, Verluste aus Aktienspekulationen; 2) periodenfremde Aufwendungen, d. h., Vorfälle des jetzigen Geschäftsjahres haben ihre Ursache in vorherigen Geschäftsjahren, z. B. Gewerbesteuernachzahlungen für das vergangene Jahr; 3) außerordentliche Aufwendungen, d. h. Vorfälle, die den Betriebszweck betreffen, aber nicht regelmäßig geschehen, z. B. Verluste beim Verkauf von nicht mehr benötigten Maschinen. Sämtliche Aufwendungen werden in der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.