gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan bei einer Genossenschaft, einer KGaA und einer Aktiengesellschaft; auch eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss über einen AR verfügen.
Der Aufsichtsrat hat in erster Linie die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu berufen und abzuberufen, zu beraten und zu überwachen sowie den Jahresabschluss zu prüfen, darf aber nicht in die unmittelbare Leitung des Unternehmens eingreifen. Im Aufsichtsrat sitzen vor allem Vertreter der Anteilseigner, je nach Regelung der unternehmerischen
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.