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Aufsichtsrat | bpb.de

Aufsichtsrat AR, (Frauenquote)

gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan bei einer Genossenschaft, einer KGaA und einer Aktiengesellschaft; auch eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss über einen AR verfügen.

Der Aufsichtsrat hat in erster Linie die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu berufen und abzuberufen, zu beraten und zu überwachen sowie den Jahresabschluss zu prüfen, darf aber nicht in die unmittelbare Leitung des Unternehmens eingreifen. Im Aufsichtsrat sitzen vor allem Vertreter der Anteilseigner, je nach Regelung der unternehmerischen Interner Link: Mitbestimmung auch Vertreter der Belegschaft und der Gewerkschaft. Seit 1. 1. 2016 müssen in großen (mehr als 2 000 Beschäftigte), börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt werden (Frauenquote) . Weitere 3 500 Unternehmen müssen sich selbst ein Ziel für ihre Frauenquote vorgeben.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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