Der Kaufmann hat Belege laut Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Bücher, Inventare, Bilanzen, dazu notwendige Arbeitsanweisungen, Rechnungen, Organisationsunterlagen und Buchungsbelege (Lohnlisten, Kontoauszüge) sind 10 Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe (Angebote, Bestellungen) und sonstige Besteuerungsunterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.