die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelte Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, wobei die Ruhepausen nicht zählen. Das seit 1. 7. 1994 geltende Arbeitszeitgesetz setzt den Rahmen dafür, wann und wie lange Arbeitnehmer höchstens arbeiten dürfen. Unterschieden werden tarifliche Arbeitszeit wie die
Bereitschaftsdienste werden seit 1. 1. 2007 voll auf die reguläre Wochenarbeitszeit angerechnet. Arbeit in Rufbereitschaft ist nur noch dann erlaubt, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird. Allerdings ist es zulässig, dass Arbeitnehmer kurzfristig bis zu zehn Stunden arbeiten, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden täglich ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden eine Ruhepause von 45 Minuten einzuhalten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.