alle sozialpolitischen und technischen Maßnahmen gegen Schädigungen und Gefahren aus der beruflichen Tätigkeit in Betrieben. Die Regelungen reichen von der Unfallverhütung durch technische Einrichtungen bis hin zu Fragen der Arbeitsorganisation, vom Umgang mit Gefahrstoffen (besser: dessen Vermeidung) bis zur Softwaregestaltung an Bildschirmarbeitsplätzen. Arbeitsschutz soll auch körperliche Belastungen durch Heben und Tragen bis zur Beanspruchung durch Stress vermeiden oder mindern. Geschlechtsspezifische Regelungen am Arbeitsplatz sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist (Frauenarbeitsschutz, Mutterschutz). Schutzvorschriften beziehen sich u. a. auf einzelne Gewerbezweige, Berufe, die Gestaltung von Arbeitsplätzen, den Einsatz von Maschinen, Geräten und bestimmten Stoffen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.