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Arbeitsmarkt | bpb.de

Arbeitsmarkt

Markt, auf dem das Angebot und die Nachfrage nach dem Produktionsfaktor Arbeit zusammentreffen. Marktteilnehmer sind vor allem private Unternehmen und öffentliche Haushalte als Nachfrager und private Haushalte als Anbieter. Der Gesamtarbeitsmarkt wird zur besseren Untersuchung und Beschreibung in Teilarbeitsmärkte nach Regionen (z. B. Arbeitsmarkt für Ostdeutschland), nach Berufen (z. B. Arbeitsmarkt für Baufacharbeiter), nach Qualifikationen (z. B. Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen) oder Gruppen von Personen aufgegliedert.

Im Gegensatz zu anderen Märkten (z. B. dem Kapitalmarkt) unterliegt der Arbeitsmarkt gewissen Sonderbedingungen, da er nicht hauptsächlich durch das Gesetz von Angebot und Nachfrage geregelt wird. Die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes wird durch verschiedene Bedingungen eingeschränkt. So bildet sich der Preis, die Höhe der Löhne und Gehälter, nicht frei nach Angebot und Nachfrage, sondern wird meist von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften durch Tarifverhandlungen festgelegt. Bestimmungen und Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts wirken sich lenkend auf den Arbeitsmarkt aus. Mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmer den Beruf zu wechseln (Flexibilität) und fehlende räumliche Beweglichkeit (Mobilität) wirken sich negativ auf die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes aus.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten