Pflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Leistungen an Arbeitslose zur Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu zahlen. Getragen wird die im
Versichert sind alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, ohne Rücksicht auf ihren Willen (Zwangsversicherung). Ausgenommen von der Arbeitslosenversicherung sind z. B. Selbstständige, Rentner und Beamte. Die Grundlagen der Finanzierung bilden die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zurzeit grundsätzlich jeweils 1,5 %), berechnet vom Bruttoarbeitsentgelt, höchstens jedoch bis zur
Die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit können grundsätzlich in Leistungen an Arbeitslose z. B.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.