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Arbeitslosenquote | bpb.de

Arbeitslosenquote Arbeitslose, Erwerbslose

Arbeitslosenquote. Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in den Rechtskreisen der Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung) und III (Arbeitsförderung)

der prozentuale Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. In Deutschland sind registrierte Arbeitslose im Unterschied zu den Erwerbslosen Arbeitssuchende zwischen 15 und 65 Jahren, die sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, die eine zumutbare, die Beitragspflicht begründende abhängige Beschäftigung ausüben können und dürfen, dazu auch bereit und für die Arbeitsagentur erreichbar sind, die ferner zum Zeitpunkt der Meldung weniger als 15 Stunden pro Woche oder gar nicht arbeiten. Erwerbslose sind alle Arbeit suchende Personen ohne Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob sie bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sind. Zivile Erwerbspersonen sind abhängige Erwerbstätige (Arbeiter, Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Beamte, aber keine Soldaten), Selbstständige sowie registrierte Arbeitslose. Manchmal wird die Zahl der registrierten Arbeitslosen nur auf die Zahl der zivilen abhängigen Erwerbspersonen (ohne Selbstständige) bezogen.

Die Arbeitslosenquote ist die wichtigste Kennzahl zur Darstellung der Beschäftigungslage und des Ausmaßes der Interner Link: Arbeitslosigkeit (siehe dort), in ihrer Aussagefähigkeit aber aus verschiedenen Gründen begrenzt. Bei der Berechnung werden z. B. Schüler, Studenten oder Personen, die an Maßnahmen der Interner Link: Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, krank sind, eine Kur machen oder besondere Leistungen der Arbeitslosenversicherung empfangen (Kurzarbeitergeld), nicht erfasst, da sie nicht als arbeitslos gelten. Darüber hinaus werden Arbeitslose, die sich nicht bei der Arbeitsagentur melden (stille Reserve), weil sie z. B. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben wie ehemalige Selbstständige, ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Demgegenüber sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte in der Gesamtzahl der abhängigen Erwerbstätigen enthalten, obwohl das Risiko der Arbeitslosigkeit bei dieser Personengruppe gering oder nicht vorhanden ist.

Seit 2005 unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose des Rechtskreises Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Rechtskreises SGB III (Arbeitsförderung, Leistungen der BA wie Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld I).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten