der prozentuale Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. In Deutschland sind registrierte Arbeitslose im Unterschied zu den Erwerbslosen Arbeitssuchende zwischen 15 und 65 Jahren, die sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, die eine zumutbare, die Beitragspflicht begründende abhängige Beschäftigung ausüben können und dürfen, dazu auch bereit und für die Arbeitsagentur erreichbar sind, die ferner zum Zeitpunkt der Meldung weniger als 15 Stunden pro Woche oder gar nicht arbeiten. Erwerbslose sind alle Arbeit suchende Personen ohne Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob sie bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sind. Zivile Erwerbspersonen sind abhängige Erwerbstätige (Arbeiter, Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Beamte, aber keine Soldaten), Selbstständige sowie registrierte Arbeitslose. Manchmal wird die Zahl der registrierten Arbeitslosen nur auf die Zahl der zivilen abhängigen Erwerbspersonen (ohne Selbstständige) bezogen.
Die Arbeitslosenquote ist die wichtigste Kennzahl zur Darstellung der Beschäftigungslage und des Ausmaßes der
Seit 2005 unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose des Rechtskreises Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Rechtskreises SGB III (Arbeitsförderung, Leistungen der BA wie Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld I).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.