früher Arbeitslosenhilfe, jetzt umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, von eigener Beitragszahlung unabhängige Sozialleistung bei Arbeitslosigkeit. Sie heißt offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende, die einem Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt wird, wenn er bedürftig ist. Der Anspruch auf ALG II besteht grundsätzlich ohne zeitliche Befristung, wird jedoch zunächst längstens für ein Jahr bewilligt, bevor die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft werden. Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, vor allem was die Bedürftigkeit betrifft, spielen das Einkommen und Vermögen des Arbeitslosen und seiner in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen eine Rolle. Finanziert wird das ALG II wie früher die Arbeitslosenhilfe aus Steuermitteln.
Zum 1. 1. 2005 wurde die Arbeitslosenhilfe mit der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.