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Arbeitnehmerhaftung | bpb.de

Arbeitnehmerhaftung

Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer für betriebliche Schäden nur haften, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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