Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer für betriebliche Schäden nur haften, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.